Unterrubriken
Sie befinden sich derzeit auf folgender Seite:
Vorbereitung
Es ist vorteilhaft, die betroffene Nachbarschaft frühzeitig über das Bauvorhaben zu orientieren und soweit vertretbar, auf ihre Anliegen einzugehen, wodurch allenfalls zeitraubende Rekursverfahren vermieden werden.
Bewilligungspflicht
Eine Baubewilligung gemäss § 309 Planungs- und Baugesetz (PBG) ist erforderlich für die Errichtung, Änderung und Nutzung von Bauten und Anlagen sowie die Beseitigung von Gebäuden in Kernzonen.
Der reine Unterhalt von Bauwerken sowie kleinere innere Umbauten und Vorhaben von untergeordneter Bedeutung sind nicht baubewilligungspflichtig (§ 1 Bauverfahrensverordnung, BVV).
Vorbesprechen
In vielen Fällen ist es zweckmässig, das Bauvorhaben mit dem Bauamt/Bausekretariat der Gemeinde vorzubesprechen bzw. sich über die einzuhaltenden Gesetze und die erforderlichen Bewilligungen zu informieren. Auch in Bezug auf die einzureichenden Unterlagen / Anzahl wird empfohlen, diesbezüglich nachzufragen.
Spezialisten beiziehen
Das korrekte Darstellen von Plänen und Ausfüllen der Formulare ist oft nicht einfach und erfordert in vielen Fällen den Beizug von Fachleuten (Architekten / Planern). Mangelhafte Gesuchsunterlagen werden zurückgewiesen, weshalb es sich empfiehlt, rechtzeitig Fachleute für das Planen und Durchführen des Baugesuches beizuziehen, da sonst mit Verzögerungen im Bewilligungsablauf zu rechnen ist.
