Vorbereitung

Gesuchsunterlagen

Es ist vorteilhaft, die betroffene Nachbarschaft frühzeitig über das Bauvorhaben zu orientieren und soweit vertretbar, auf ihre Anliegen einzugehen, wodurch allenfalls zeitraubende Rekursverfahren vermieden werden.

Bewilligungspflicht

Eine Baubewilligung gemäss § 309 Planungs- und Baugesetz (PBG) ist erforderlich für die Errichtung, Änderung und Nutzung von Bauten und Anlagen sowie die Beseitigung von Gebäuden in Kernzonen.

Der reine Unterhalt von Bauwerken sowie kleinere innere Umbauten und Vorhaben von untergeordneter Bedeutung sind nicht baubewilligungspflichtig (§ 1 Bauverfahrensverordnung, BVV).

Frühzeitig planen

Da mit dem Bauen erst nach Vorliegen der rechtskräftigen Baubewilligung begonnen werden darf, ist möglichst frühzeitig mit der Planung zu beginnen und das Baugesuch entsprechend den Verfahrensfristen rechtzeitig einzureichen.

Vorbesprechen

In vielen Fällen ist es zweckmässig, das Bauvorhaben mit dem Bauamt/Bausekretariat der Gemeinde vorzubesprechen bzw. sich über die einzuhaltenden Gesetze und die erforderlichen Bewilligungen zu informieren. Auch in Bezug auf die einzureichenden Unterlagen / Anzahl wird empfohlen, diesbezüglich nachzufragen.

Merkblätter

Viele Gemeinden und kantonalen Amtsstellen haben Merkblätter zu den verschiedensten Sachbereichen des Bauens. Die Merkblätter können bei den Gemeinden oder bei den kantonalen Amtsstellen (siehe auch im Internet) bezogen werden.

Nachbarn orientieren

Es ist vorteilhaft, die betroffene Nachbarschaft frühzeitig über das Bauvorhaben zu orientieren und soweit vertretbar auf ihre Anliegen einzugehen, wodurch allenfalls zeitraubende Rekursverfahren vermieden werden.

Spezialisten beiziehen

Das korrekte Darstellen von Plänen und Ausfüllen der Formulare ist oft nicht einfach und erfordert in vielen Fällen den Beizug von Fachleuten (Architekten / Planern). Mangelhafte Gesuchsunterlagen werden zurückgewiesen, weshalb es sich empfiehlt, rechtzeitig Fachleute für das Planen und Durchführen des Baugesuches beizuziehen, da sonst mit Verzögerungen im Bewilligungsablauf zu rechnen ist.