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Umweltbereiche
Luftreinhaltung auf Baustellen
Partikelfilter
Die Baustellen im Kanton Zürich sind für rund 20% des Feinstaubausstosses verantwortlich und tragen somit wesentlich zur übermässigen Belastung der Bevölkerung bei. Die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) sowie die Baurichtlinie Luft des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) legen deshalb Massnahmen fest. Wichtigste Massnahme ist die Ausrüstung von Baumaschinen mit geprüften Partikelfiltern, welche den Ausstoss des krebserregenden Dieselrusses um über 97% vermindern können. Die Anforderungen an Baumaschinen gemäss LRV sind bei allen Baubewilligungs- und Submissionsverfahren zu beachten. Auf Baustellen unter kantonaler Bauherrschaft gelten verschärfte Anforderungen an Maschinen und Geräte.
Das Verbrennen von Bauabfällen ist grundsätzlich verboten. Diese sind in Bauabfallanlagen zu behandeln und soweit möglich der Wiederverwertung zuzuführen.
Vollzugsunterlagen zur BauRLL für Gemeinden
- Baurichtlinie Luft im Kanton Zürich, Infoblatt 1: Luftbelastung auf Baustellen - Feinstaub, Gesundheit, Massnahmen (PDF, 6 Seiten, 223 kB)
- Baurichtlinie Luft im Kanton Zürich, Infoblatt 2: Vollzug durch die Gemeinden - Massnahmenstufen, Baubewilligung, Kontrolle (PDF, 6 Seiten, 109 kB)
- Infoblatt Baumaschinen (2009): Dieselbetriebene Maschinen und Geräte auf Baustellen (PDF, 2 Seiten, 150 kB)
- Einteilung der Gemeinden in städtisch/Agglomeration und ländlich (Liste) (PDF, 4 Seiten, 11 kB)
- Einteilung der Gemeinden in städtisch/Agglomeration und ländlich (Karte) (PDF, 1 Seite, 114 kB)
- Massnahmenstufe A, Alle Baustellen - Allgemeine Nebenbestimmungen zur Minderung der Baustellenemissionen vom 1. 1. 2009 (PDF, 1 Seite, 24 kB)
- Massnahmenstufe B (Grossbaustellen), Hochbau - Allgemeine Nebenbestimmungen zur Minderung der Baustellenemissionen vom 1. 1. 2009 (PDF, 2 Seiten, 25 kB)
- Massnahmenstufe B (Grossbaustellen), Strassenbau - Allgemeine Nebenbestimmungen zur Minderung der Baustellenemissionen vom 1.1.2009 (PDF, 1 Seite, 26 kB)
- Massnahmenstufe B (Grossbaustellen), Grabungen - Allgemeine Nebenbestimmungen zur Minderung der Baustellenemissionen vom 1.1.2009 (PDF, 1 Seite, 25 kB)
- Standardformulierung für Baubewilligungen (PDF, 1 Seite, 18 kB)
- Broschüre "Feinstaub macht krank" (BUWAL 2005) (1161 KB)
- Partikelfiltersystem für Baumaschinen (Kanton Bern)
- Nachrüstung von Baumaschinen mit Partikelfiltern, Kosten/Nutzen-Betrachtung, Umweltmaterialien Nr. 148, BAFU 2003
- Partikelfiltersystem für Landmaschinen (Kanton Bern)
- Alkylatbenzin für Benzinmotoren ohne Katalysator
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Abteilung Lufthygiene
Sektion Industrie und Gewerbe
Stampfenbachstrasse 12
Postfach
8090 Zürich
Kontaktperson:
Beat Gloor
Telefon
043 259 43 47
Fax
043 259 51 78
E-Mail
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