Baueingabe

Gesuchsunterlagen

Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte für das Einreichen eines Baugesuches mit den notwendigen Gesuchsunterlagen beschrieben.

Baugesuchsunterlagen

Für Bauvorhaben sind nach § 3 BVV in der Regel folgende Pläne und Unterlagen 3-fach für die Gemeinde sowie für jede beteiligte kantonale Fachstelle erforderlich:

  • Baugesuchsformular der Gemeinde mit allfälligen weiteren kommunalen und kantonalen Formularen
  • Aktuelle Kopie des Grundbuchplanes mit eingetragenen Baulinien und eingezeichnetem Bauvorhaben
  • Umgebungsplan mit Höhenkoten
  • Projektpläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) im Massstab 1:100

In den Plänen sind abzubrechende Teile gelb und neue Teile rot darzustellen und die Zweckbestimmung anzugeben (§ 4 BVV).

Weitere Gesuchsunterlagen

Je nach Art und Lage des Bauvorhabens sind weitere Unterlagen notwendig (§ 5 BVV).

Unterschriften

Das Baugesuch und sämtliche Unterlagen (Pläne) sind zu datieren und von der Bauherrschaft bzw. dessen Vertreter, dem Grundeigentümer und dem Projektverfasser zu unterzeichnen (§ 6 BVV).

Einreichen des Gesuches

Sämtliche Gesuchsunterlagen sind bei der örtlichen Baubehörde einzureichen. Diese koordiniert die notwendigen Bewilligungen für das Bauvorhaben und leitet die Gesuchsunterlagen an die Kantonale Leitstelle für Baubewilligungen zuhanden der betroffenen Fachstellen weiter.