Leitstelle für Baubewilligungen
Was wir tun
Braucht ein Bauvorhaben neben der kommunalen Baubewilligung zusätzlich kantonale Spezialbewilligungen, sorgen wir für die Koordination der kantonalen Verfahren und Entscheide zu Handen der örtlichen Baubehörde.
Zuständig für die Gesamtkoordination im Baubewilligungsverfahren ist das örtliche Bauamt / Bausekretariat der Gemeinde, welches in Baurechtsfragen erster Ansprechpartner für Bauwillige ist.

Direktion der Justiz und des Innern
Sicherheitsdirektion
Finanzdirektion
Volkswirtschafts-direktion
Gesundheits-direktion
Bildungsdirektion
Baudirektion
Staatskanzlei