Anhang Bauverfahrensverordnung

Schema BVV

 

Die gesetzliche Grundlage für die Koordination, den Verfahrensablauf und die kantonalen Bewilligungen von Baugesuchen im Kanton Zürich bildet die Bauverfahrensverordnung (BVV).
Nachfolgend sind die wichtigsten Bewilligungen gemäss Anhang BVV erläutert.

 

1. Bauten und Anlagen an besonderer Lage

1.1 an Staats- und Nationalstrassen

1.1.1 an bestehenden oder geplanten Staatsstrassen und an Routen für Ausnahmetransporte (ausserhalb der Städte Zürich und Winterthur) bezüglich der Übereinstimmung mit den Vorschriften über

  • die Bau- und Niveaulinien
  • planungsrechtliche Baureife, soweit Verkehrsplanungen (Verkehrsplan und Bau- und Niveaulinien) fehlen oder in Änderung stehen
  • Abstände von Strassen
  • Verkehrssicherheit und Sicherheit des Strassenkörpers

Reklamen an Staatsstrassen bedürfen keiner kantonalen strassenpolizeilichen Beurteilung. Allerdings ist eine Bewilligung des Statthalters und der Gemeinde notwendig. Davon ausgenommen sind Reklamen im überkommunalen Ortsbild oder bei Schutzobjekten. Eine Konzession des Grundeigentümers ist erforderlich (siehe 1.1.3)

1.1.2 innerhalb von Projektierungszonen oder Baulinien für Nationalstrassen

1.1.3 mit Beanspruchung von kantonalem öffentlichem Grund

1.2 ausserhalb der Bauzonen

1.2.1 in Landwirtschafts-, Freihalte- und Reservezonen

1.2.2 im Wald oder im Bereich einer Rodungsbewilligung (vor der Festsetzung einer Nutzungszone)

1.2.4 Ausführung von Bodenrekultivierungen (einschliesslich Geländerveränderungen)

1.3 im Waldabstandsbereich

1.3 innerhalb der Waldabstandslinie bzw. wo keine solche festgesetzt ist innerhalb eines Waldabstandes von 15 m

1.4 im Bereich von Natur- und Heimatschutzobjekten

(1.4.1) im Geltungsbereich einer überkommunalen Schutzanordnung oder im Geltungsbereich eines überkommunalen Inventars betreffend
1.4.1.1 Naturschutz (inkl. Bundesinventare der Hoch- und Flachmoore und der Auengebiete)
1.4.1.2 Landschaftsschutz im Geltungsbereich einer überkommunalen Schutzanordnung
1.4.1.3 Landschaftsschutz im Geltungsbereich eines überkommunalen Inventars
1.4.1.4 Ortsbildschutz
1.4.1.5 Denkmalpflege
1.4.1.6 Archäologie

1.4.2 im Nahbereich von Ufervegetation und im Bereich von Lebensräumen geschützter Pflanzen und Tiere, soweit bekannt

1.5 in Bezug auf Grundwasser

1.5.1 in einer Grundwasserschutzzone, sofern das Schutzwasserreglement eine kantonale Bewilligung vorschreibt, oder in einem Grundwasserschutzareal.

1.5.2 Nutzung von Grund-, Quell- und Drainagewasser (Konzessionsverfahren unter Einschluss der baurechtlichen Bewilligung)

1.5.3 Einbauten in Grundwasserträger unter dem höchsten Grundwasserspiegel im Gewässerschutzbereich Au

1.6 in Bezug auf Oberflächengewässer

1.6.1  Bauen in der Nähe von Gewässern

1.6.2 bauliche Veränderung eines Oberflächengewässers

1.6.3 Nutzung eines Oberflächengewässers (Konzessionsverfahren unter Einschluss der baurechtlichen Bewilligung):
1.6.3.1 - räumliche Inanspruchnahme (Seebauten), Kraftanlagen, Weiher, Stauhaltungen
1.6.3.2 - Nutzung für Brauchwasser, Wärmeentnahme und -einleitung in Industrie und Gewerbe
1.6.3.3 - Nutzung zur Bewässerung

1.6.4 Vorhaben auf Konzessionsland / Landanlagen (Zürichsee)

1.6.5 in einem Hochwassergefahrenbereich

1.7 in Bezug auf belastete Standorte

1.7.1 in einem Perimeter gemäss Kataster der belasteten Standorte

1.7.2 in einem Perimeter mit biologischen Belastungen (Asiatische Staudenknöteriche, Essigbaum)

2. Abwasserbeseitigung

2.1 Einleitungen in Oberflächengewässer

2.1.1 Einleitung aus öffentlichen Abwasseranlagen

2.1.2 Einleitung verschmutztes I+G Abwasser

2.1.3 Energienutzung aus Abwasser (Wärme, Kälte)

2.1.4 Einleitungen nicht verschmutztes Abwasser

2.1.4.1 Einleitungen nicht verschmutztes I+G Abwasser

2.1.4.2 Einleitung anderes nicht verschmutztes Abwasser

2.2 Bauten und Anlagen mit Versickerung

2.3 Bauten und Anlagen mit stetiger Zuleitung von nicht verschmutztem Abwasser (Fremdwasser) in eine ARA (Nebenbewilligung)

2.4 Bauten und Anlagen in Industrie- und Gewerbebetrieben mit sehr umweltrelevanten Prozessen

2.5 Lagerung und Umschlag von wassergefährdenden Flüssigkeiten

2.6 häusliche Abwasserentsorgung mittels einer Klein-Abwasserreinigungsanlage oder durch Abtransport auf eine zentrale Abwasserreinigungsanlage

3. Lärmschutz

3.1 Ortsfeste Anlagen der Industrie, des Gewerbs und der Landwirtschaft gemäss Art. 2 Abs. 1 LSV, die beim Betrieb Aussenlärm erzeugen, bezüglich ihrer Übereinstimmung mit den Vorschriften über den Lärmschutz (ausserhalb der Städte Zürich und Winterthur)

3.2 Vorhaben in durch bestehende ortsfeste Anlagen (National-, Staats- und Gemeindestrassen, Eisenbahnanlagen, Schiessanlagen) lärmbelasteten Gebieten, wenn trotz Ausschöpfen aller Massnahmen Immissionsgrenzwertüberschreitungen verbleiben.

3.2 Flug Vorhaben in durch bestehende ortsfeste Anlagen (Flughafen) lärmbelasteten Gebieten, wenn trotz Ausschöpfen aller Massnahmen Immissionsgrenzwertüberschreitungen verbleiben.

3.3 Vorhaben an geplanten (neuen oder wesentlich geänderten)

  • National- und Staatsstrassen
  • Strassen mit überkommunaler Bedeutung in den Städten Zürich und Winterthur
  • Eisenbahnanlagen

4. Luftreinhaltung (NIS) und Energie

4.1 Stationäre Anlagen gemäss Art. 2 Abs. 1 LRV der Industrie und des Gewerbes (ausserhalb der Städte Zürich und Winterthur) mit erheblichen Auswirkungen bezüglich ihrer Übereinstimmung mit den Vorschriften über die Luftreinhaltung

4.2 Grossfeuerungsanlagen (ab 1000 kW Feuerungswärmeleistung), stationäre Verbrennungsmotoren, Feststofffeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von über 70 kW und Anlagen für das Verbrennen von Abfällen (ausserhalb der Städte Zürich und Winterthur) bezüglich ihrer Übereinstimmung mit den Vorschriften über die Luftreinhaltung und bezüglich § 30a Abs. 2 und § 48 BBV I (Nebenbewilligung)

4.3 landwirtschaftliche Tierhaltung

- NIS (nichtionisierende Strahlen) (Mobilfunkantennen, kostenpflichtige Dienstleistung ausserhalb der BVV)

5. Diverses

(5.1) Hochhaus oder hohe Bauten (Genehmigung)

5.2 Industrielle Betriebe, die dem Plangenehmigungsverfahren unterstehen
Gewerbliche Betriebe, die der Planbegutachtung unterstehen

5.3 Kiesabbau (gewässerschutzrechtliche Bewilligung)

5.4 Abfallanlagen

5.5 Entgegennahme von Sonderabfällen (Nebenbewilligung)

5.6 Erdwärmenutzung / Erdwärmesonden (Nebenbewilligung)

5.7 Sondierbohrungen und Pumpversuche (Nebenbewilligung)

5.9 Betriebe mit Mikroorganismen und gentechnisch veränderten Organismen

5.10 Erstellung von Wasserversorgungsanlagen (in Bearbeitung)